Alle Arten von Babykino und -fotos während der Schwangerschaft, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen, werden ab dem 01.01.2021 verboten sein, ganz gleich wie niedrig die angewendete Energie ist(1). Lediglich diejenigen Ultraschalluntersuchungen des ungeborenen Babys in der Schwangerschaft bleiben erlaubt, die zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören und die zur Abklärung von medizinischen Fragestellungen notwendig sind. Dadurch soll das Baby, das in eine solche Untersuchung nicht einwilligen kann, vor jeder Art von unnötigen Einwirkungen geschützt werden.
„Die Schwangeren in unseren Praxen sind Digital Natives“, erläuterte der Saarbrücker Frauenarzt und Pränatalmediziner Dr. med. Jochen Frenzel anlässlich des FOKO 2019, des größten jährlichen frauenärztlichen Kongresses in Düsseldorf (2). „Sie haben gelernt, dass die Mikrowellen, die ihr Handy ausstrahlt, sie nicht krank machen, und sie kennen natürlich die Studienlage, nach der Ultraschall ihrem Baby nicht schadet. Für sie gehört es quasi zum Standard, die Fotos ihrer Babys in ihrer Umgebung und ihren sozialen Netzwerken zeigen zu können.“
Neue Strahlenschutzverordnung
(1) Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) Art. 4,. BfBl 2018 I Nr. 14, 05.12.2018, Bonn. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s2034.pdf (entnommen 19.02.2019)
(2) Frauenärztlicher Fortbildungskongress FOKO 2019 vom 21.-23.02.2019 in Düsseldorf. 21.02.2019: Dr. med. Jochen Frenzel, Baby Watcher. 21.02.2019.
Quelle: Berufsverband der Frauenärzte e.V. und Frauenärztliche Bundesakademie GmbH