Krebsfrüherkennung

Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den “Krebsfrüherkennungsrichtlinien” Anspruch auf nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

Vom Beginn den 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal, sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung. Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgen das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten. Vom Beginn des 50. Lebensjahres gehören noch die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie ein Schnelltest auf vestecktest Blut im Stuhl zur Krebsvorsorgeuntersuchung.

GIF Krebsfrueherkennung

Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen, können sein:

  • Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden.
  • Darüber hinaus empfiehlt es sich, vor dem 50. Lebensjahr einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl und/ oder eine Testung auf HPV (siehe separate Beschreibung) durchführen zu lassen.

Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge. Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschließlich privat zu erstattenden sinnvollen Zusatz-Screening-Untersuchungen bzw. vorbeugenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten.

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